Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 162'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 162'700.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 57'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 60'000.00) veranlagt. Dabei wurde kein getrennter Wohnsitz der Ehegatten angenommen.