1. Mit Verfügung vom 25. Januar 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 33'200.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Der Veranlagung liegt der Tarif A zugrunde. 2. Gegen die Verfügung vom 25. Januar 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 3. Februar 2021 Einsprache. Die Steuerkommission Q._____ ging von den folgenden sinngemäss gestellten Begehren aus: