renten für die Bemühungen im Rekursverfahren beläuft sich auf CHF 2'390.00. Sie basiert auf Stundenansätzen von CHF 180.00 bzw. CHF 500.00. 7.3. Nach der Praxis des Spezialverwaltungsgerichts wird von einem maximalen Stundenansatz von CHF 220.00 ausgegangen (SGE vom 25. April 2024 [3-RV.2022.152]). Daraus ergibt sich aufgrund der eingereichten Kostennote eine Parteikostenentschädigung von CHF 1'480.00, welche den Rekurrenten auszurichten ist. - 13 - Das Gericht erkennt: 1. In Gutheissung des Rekurses wird das satzbestimmende Einkommen auf CHF 67'500.00 festgesetzt. 2. Die Vorinstanz wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen.