Im Sinne einer Prima-facie-Würdigung ist deshalb nicht einzusehen, weshalb diese Spenden als Ertrag verbucht wurden. Da dieser Punkt allerdings nicht umstritten ist (gemäss übereinstimmender Auffassung der Parteien ist der hauptsächlich auf Spendenertrag zurückzuführende Gewinn des Einzelunternehmens als Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zu besteuern), wird darauf nicht näher eingegangen. 5.6. (…) 5.7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schenkung von CHF 500'000.00 nicht der Einkommenssteuer unterworfen ist.