4.4. 4.4.1. Das zentrale Element der Schenkung ist die Zuwendung unter Lebenden. Dabei ist Zuwendung zweiseitig zu verstehen. Der eine gibt, der andere nimmt. Somit muss das Vermögen des Schenkenden abnehmen und das Vermögen des Beschenkten entsprechend zunehmen. Der Schenkende muss dem Beschenkten einen Vermögensvorteil verschaffen, welcher bei ihm selbst zu einem entsprechenden Vermögensrückgang führt. Dieser Vermögenszugang beim Beschenkten kann sowohl durch Vermögensvergrösserung (lucrum emergens) als auch durch Abwehr bzw. Vermeidung eines drohenden Vermögensabgangs (damnum cessans) eintreten.