2.8. Das Kantonale Steueramt beantragt in reformatio in peius eine Erhöhung des satzbestimmenden Einkommens von CHF 567'512.00 um CHF 147'413.00 (CHF 219'348.00 [Schenkungssteuer] ./. CHF 71'935.00 [Sozialversicherungsbeiträge]) auf CHF 714'925.00. Zur Begründung wird ausgeführt, dass C._____ zumindest in der Höhe der übernommenen Schenkungssteuer bereit sein dürfte, auch die Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen.