6. 6.1. Die Steuerkommission R._____ beantragt die Abweisung des Rekurses. 6.2. Das Kantonale Steueramt beantragt in reformatio in peius eine Erhöhung des satzbestimmenden Einkommens von CHF 567'512.00 um CHF 147'413.00 (CHF 719'348.00 Aufrechnung neu ./. CHF 71'935.00 Sozialversicherungsbeiträge ./. CHF 500'000.00 Aufrechnung gemäss angefochtenem Entscheid) auf CHF 714'925.00 und eine Rückweisung für die Vornahme der Steuerausscheidung. 7. A._____ und B._____ liessen eine Replik erstatten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: