5. Den Einspracheentscheid vom 31. Oktober 2023 (Zustellung an die Vertreterin am 21. November 2023) liessen A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 20. Dezember 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellen die folgenden Anträge: "Es sei der Einsprache-Entscheid vom 31. Oktober 2023 aufzuheben und das steuerbare Einkommen ohne Schenkung auf CHF 67'514 gemäss Steuererklärung 2021 festzusetzen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gemeinde R._____." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3-