"die als steuerbares Einkommen aufgerechnete Schenkung im Betrag von CHF 500'000 vom Einkommen wieder in Abzug zu bringen und das steuerbare Einkommen gemäss Steuererklärung bei CHF 67'514 zu belassen." 3. Der Landwirtschaftsexperte des Kantonalen Steueramts beantragt mit Bericht vom 19. Juli 2023 die Abweisung der Einsprache. 4. Mit Entscheid vom 31. Oktober 2023 wies die Steuerkommission R._____ die Einsprache ab.