3.3. In der Regel werden Unterhaltsbeiträge als wiederkehrende direkte Geldleistungen erbracht. Sie können jedoch auch in der Form von indirekten Zahlungen geleistet werden, wie etwa durch die Übernahme von Krankenkassenprämien, Steuern, Hypothekarzinsen oder Mietkosten. Ebenso möglich sind schliesslich Unterhaltsbeiträge in der Form von Naturalleistungen, z.B. die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung bzw. Liegenschaft an den Ehegatten und Kinder (Bundesgerichtsurteil vom 7. Juni 2024 [9C_356/2023] E. 3.2.; VGE vom 31. Mai 2022 [WBE.2021.314]).