- 01.06.2020 bis 31.10.2020: Fr. 1'843.00 - 01.11.2020 bis 31.01.2021: Fr. 2'230.00 - ab 01.02.2021: Fr. 1'140.00 4.4 Die bereits geleisteten Unterhaltszahlungen in der Höhe von Fr. 38'294.45 sind an die in Dispositivziffer 4.1–4.3 genannten Unterhaltspflichten anrechenbar. 1.2. Im Übrigen werden die Berufungen abgewiesen. (…)" 2.2.2. Der Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom tt.mm. 2021 ist formell rechtskräftig.