4.1, 4.3 und 4.4 des Entscheids des Bezirksgerichts P._____, Präsidium des Familiengerichts, vom tt.mm. 2020, aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: (…) 4.1 Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig je folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: