3. 3.1. Die Kinder C._____, geboren am tt.mm.2012, und D._____, geboren am tt.mm.2012, werden unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. (…) 4. (Regelung der Unterhaltsbeiträge) (…)" 2.2. 2.2.1. Das Obergericht des Kantons Aargau erkannte im Eheschutzverfahren zwischen der Rekurrentin und deren Ehemann mit Entscheid vom tt.mm. 2021 wie folgt: "1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung des Beklagten resp. derjenigen der Klägerin werden der erste Absatz der Dispositivziffer 3.2 sowie die Dispositivziffern -5-