5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3- 6. A._____ liess eine Replik erstatten. Darin wird sinngemäss beantragt, dass die Unterhaltsbeiträge nur um CHF 6'944.55 zu reduzieren und das steuerbare Einkommen auf CHF 51'751.45 festzusetzen seien. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).