4. Den Einspracheentscheid vom 22. November 2023 (Zustellung am 24. November 2023) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 18. Dezember 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt folgende Anträge: "1. Die Unterhaltsbeiträge seien um CHF 14'689.55 zu reduzieren und das steuerbare Einkommen dementsprechend auf CHF 43'910.45 festzusetzen. Das steuerbare Vermögen sei unverändert mit CHF 38'000.00 zu veranlagen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Kantons Aargau." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.