"1. Es seien die Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getr. Ehegatten (Ziff. 5.1) gestützt auf die effektiv erhaltenen Unterhaltebeiträge von Fr. 30'000.00 anzupassen bzw. um 15'239.00 zu reduzieren und demzufolge mein Einkommen anzupassen und neu zu veranlagen; 2. Es seien die Unterhaltsbeiträge / Naturalalimente (Ziff. 5.1) im Sinne der Abweichungsbegründung von Fr. 15'322 korrekt auf Fr. 7'577.00 zu reduzieren." 3. Mit Entscheid vom 22. November 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.