1. Mit Verfügung vom 21. Februar 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 58'600.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 38'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden nicht lediglich CHF 30'000.00, sondern CHF 60'561.00 als Einkünfte aus Unterhaltsbeiträgen besteuert. 2. Gegen die Verfügung vom 21. Februar 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 24. Februar 2023 Einsprache und stellte folgende Anträge: