Diese hätte seinerzeit zwangsmässig abgeschlossen werden müssen. Mit der Abmeldung bei der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) sei diese Pflicht entfallen. 5. 5.1. Umstritten und nachfolgend zu prüfen ist, ob die Rückstellungen für Mehrwertsteuerhaftungsrisiken von CHF 7'500.00 in der Steuerperiode 2020 geschäftsmässig begründet waren. 5.2. 5.2.1. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen (§ 36 Abs. 1 StG), worunter auch die verbuchten Rückstellungen fallen (§ 36 Abs. 2 lit. b StG).