4.5. Mit Rekurs machte der Rekurrent geltend, bei der Mehrwertsteuer bestünden unverändert Haftungsrisiken. Die Anforderungen der Steuerbehörden nähmen laufend zu. Es sei beinahe nicht mehr möglich in komplexeren Verhältnissen eine fehlerfreie Deklaration der Mehrwertsteuer über die Jahre zu erstellen. Damit würden die Risiken für die Buchführungs- und -abrech- nungsstellen steigen. Weiter hielt der Rekurrent fest, dass entgegen der Auffassung der Vorinstanz seit dem 1. Januar 2019 keine Berufshaftpflichtversicherung mehr bestehe. Diese hätte seinerzeit zwangsmässig abgeschlossen werden müssen.