4.4. Die Steuerkommission Q._____ hielt in ihrem Einspracheentscheid fest, dass der verbuchte Betrag für die Rückstellungen für Mehrwertsteuerhaftungsrisiken seit Jahren unverändert sei, obschon seit 2010 eine Berufshaftpflichtversicherung bestehe und die Versicherungsprämien in der Er- -4-