"Keine Auflösung von Rückstellungen (Mehrwertsteuern) von Fr. 7'500. Das steuerbare Einkommen für die Gemeinde/den Kanton ist neu mit Fr. 67'068 statt Fr. 74'568 bzw. für den Bund neu mit Fr. 68'603 statt Fr. 76'103 zu veranlagen." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Steueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. C._____ hat keine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: