Im Übrigen wäre die Schwelle von 10 % auch bei Vergleich der Werte aus dem Einspracheentscheid mit der Verfügung vom 29. Januar 2021 überschritten (Steuerwert: CHF 398'000.00 statt CHF 354'400.00 = +12 %; Normmietwert CHF 22'158.00 statt CHF 17'577.00 = +26 %). 8.3. Somit wurden anlässlich der Verfügung vom 11. April 2023, korrigiert durch den Einspracheentscheid vom 3. November 2023, auf einer Änderung beruhende Schätzwerte festgestellt, die mehr als 10 % von den bisherigen Werten abwichen. Deshalb waren die Voraussetzungen für eine Änderungsschätzung erfüllt. Das KStA GS war folglich berechtigt, eine Änderungsschätzung vorzunehmen.