Dabei ist der Eigenmietwert für die Vergleichbarkeit um 17 % auf CHF 12'544.00 zu erhöhen, da die gemäss Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 erfolgte Anhebung des Eigenmietwertes um 17 % zwischenzeitlich in den Eigenmietwert gemäss Verfügung vom 11. April 2023 (korrigiert durch Einspracheentscheid vom 3. November 2023) eingeflossen war. Im Vergleich zu diesen bisherigen Werten von CHF 328'900.00 und CHF 12'544.00 liegt der mit Einspracheentscheid festgelegte Steuerwert von CHF 398'000.00 um 21 % höher, während der Eigenmietwert von CHF 15'813.00 um 26 % höher liegt.