0.8 gesenkt wurde (Wechsel von der Fremd- zur Selbstnutzung nach dem Erwerb der Liegenschaft durch die Rekurrentin), sind der Vermögenssteuerwert von CHF 328'900.00 sowie der Eigenmietwert von CHF 10'722.00 aus der Verfügung vom 31. August 2001 die korrekte Vergleichsbasis für den Umfang der Änderung. Dabei ist der Eigenmietwert für die Vergleichbarkeit um 17 % auf CHF 12'544.00 zu erhöhen, da die gemäss Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 erfolgte Anhebung des Eigenmietwertes um 17 % zwischenzeitlich in den Eigenmietwert gemäss Verfügung vom 11. April 2023 (korrigiert durch Einspracheentscheid vom 3. November 2023) eingeflossen war.