Die neuen Schätzwerte ergaben sich aus einer veränderten Bewertung der Heizung und der Bauweise, einer Anpassung des wirtschaftlichen Baujahrs und der prozentualen Entwertung, der Erhöhung der Raumeinheiten (RE) von 7.2 RE auf 8.2 RE (die im Einspracheentscheid zurückgenommen wurde) sowie der sich aus dem Wechsel von Fremdnutzung zu Eigennutzung ergebenden Senkung des Toleranzfaktors von 0.9 auf 0.8.