8. 8.1. Die Verfügung des KStA GS vom 11. April 2023 sowie der Einspracheentscheid vom 3. November 2023 ergingen aufgrund einer Änderungsschätzung. Die Änderungsschätzung wurde mit den von der Rekurrentin vorgenommenen Renovationsarbeiten begründet. Gleichzeitig wurde dabei der Wechsel von der Fremd- zur Selbstnutzung abgebildet.