7.3.4. In Abweichung von der Schätzungsverfügung vom 29. Januar 2021, in welcher der Ertragswert mit CHF 258'485.00 berechnet wurde, ergibt sich aufgrund der angepassten Bewertungen somit ein Ertragswert von CHF 236'286.00. Bei einem unveränderten Realwert von CHF 548'782.00 und einer unveränderten Gewichtung von 0.2 ergibt sich daraus gemäss § 12 Abs. 2 VBG ein Verkehrswert von CHF 496'699.00 ([{0.2 x 236'286.00} + 548'782.00] / 1.2). Der steuerliche Verkehrswert wird hieraus durch Multiplikation mit dem Toleranzfaktor von 0.9 errechnet. Es resultiert ein steuerlicher Verkehrswert von CHF 447'029.00 (0.9 x 496'699.00).