Anhang 7 zur VBG) ergibt sich für den Grundansatz des Mietwertes pro Raumeinheit ein gesamter Abzug von 13 % (0 % + 0 % ./. 2 % + 0 % + 15 % ./. 26 %). Bei einen Grundansatz des Mietwertes pro Raumeinheit für die Ortskategorie 9, zu der R._____ gehört (Anhang 1 zur VBG), von CHF 2'401.00 (Anhang 18 zur VBG), ergibt sich nach Berücksichtigung des Abzugs von 13 % ein Mietwert von CHF 2'088.87 pro Raumeinheit. - 24 -