Zusammen mit den übrigen (unbestrittenen) Zu- und Abschlägen zum Grundansatz des Mietwertes pro Raumeinheit für Anordnung (./.2 %; Anhang 3 zur VBG), Heizung (+0 %; Anhang 4 zur VBG), Bauweise (+15 %; Anhang 5 zur VBG)) und wirtschaftlichem Baujahr (./.26 %; Anhang 7 zur VBG) ergibt sich für den Grundansatz des Mietwertes pro Raumeinheit ein gesamter Abzug von 13 % (0 % + 0 % ./. 2 % + 0 % + 15 % ./. 26 %).