Sind weder Kaufpreis noch Preisvergleiche vorhanden, wird der Verkehrswert mit dem gewichteten Ertragswert und dem Realwert nach folgender Formel berechnet: Verkehrswert = ([Gewichtung x Ertragswert] + Realwert) / (Gewichtung + 1) (§ 12 Abs. 2 VBG). 7.2.2. Der Realwert entspricht bei überbauten Grundstücken der Summe aus Zeitwert der Gebäulichkeiten, den Nebenkosten sowie dem Landwert. Die technische Altersentwertung wird aufgrund von Anhang 15 zur VBG ermittelt (§ 14 Abs. 1 VBG). 7.2.3. Der Ertragswert eines Grundstücks ist die Summe der zukünftigen, auf den Bewertungsstichtag diskontierten Erträgnisse (§ 15 Abs. 1 VBG). Als Er- - 23 -