Der Schattenwurf, der aufgrund der umliegenden Gebäude erhöht ist, mit dem aber grundsätzlich aufgrund der geltenden Bauzonenvorschriften gerechnet werden muss, ist mit 5 (mittel) zu benoten. Die übereinstimmend durch die Parteien vorgenommene Benotung der Kriterien Gestank, Rauch und Russ mit 6 (mittel) sowie Erschütterungen mit 7 (gut) ist mangels abweichender Erkenntnisse am Augenschein unverändert zu belassen. Somit ergeben die vier Kriterien eine Gesamtpunktzahl von 24, was zu einer Durchschnittsnote von 6 und einer Punktzahl von 12 (Faktor 2) führt. 6.7. Vor diesem Hintergrund ist die Wohnlagepunktierung wie folgt anzupassen: