Die Rekurrentin empfinde den aus der Verdichtung entstandenen zusätzlichen Lärm als derart störend, dass sie dafür die Note 4 (schlecht) vergeben habe. Der Schattenwurf, verursacht durch die Gebäude auf den Parzellen Nr. bbb und lll, sei derart störend, dass dieser gemäss ihrem Empfinden sogar mit der Note 3 (schlecht) zu beurteilen sei. Diesen Meinungen könne - 20 - sich das KStA GS nicht anschliessen. Vielmehr erachte es den Durchschnitt von 6 (mittel zur Schwelle von gut) für die Immissionen als angemessen.