Die Aussicht sei schliesslich sehr stark eingeschränkt durch das Mehrfamilienhaus sowie den Anbau ihrer Nachbarn. Insgesamt seien diese Seiten am stärksten betroffen von der mangelnden Besonnung und Aussicht (vgl. Protokoll). 6.5.5. Das KStA GS hielt zur Besonnung, zur Aussicht und der Orientierung anlässlich des Augenscheins fest, dass das Haus auf der anderen Seite über keine Fenster verfüge. Die Besonnung von [...] sei deshalb nur für den Aussenbereich relevant (vgl. Protokoll). - 19 -