seit an der anderen Seite des Gebäudes auf der Parzelle Nr. bbb im Jahr 2014 ein neuer Anbau erstellt worden sei. Aufgrund der neu erstellten Mehrfamilienhäuser erfolge von dieser Himmelsrichtung gar keine Sonneneinstrahlung mehr auf ihre Liegenschaft. Der letzte Sonnenstrahl im Hochsommer erfolge aus [...]. Die Sonnenstoren, die der Voreigentümer auf der anderen Seite des Gebäudes angebracht habe, kämen als Sonnenschutz nicht mehr zum Einsatz. Auch in anderer Richtung habe das im Jahr 2010 erstellte Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Nr. fff dazu geführt, dass zwischen Spätherbst und Frühjahr keine Besonnung von dieser Seite erfolge.