6.5.3. Im Rekurs machte die Rekurrentin geltend, das Kriterium "Besonnung" hänge direkt mit den Gebäudeabständen und dem Quartiercharakter zusammen. Zwei Seiten ihres Hauses seien von zu nahen und zu hohen Gebäuden umgeben. Bei der Bewertung seien diese Seiten höher zu gewichten. An diesen Seiten hätten die meisten Gebäude auch ihre Balkone und Sitzplätze. Aufgrund des kleinen Gebäudeabstandes zur Parzelle Nr. bbb sei die Besonnung eingeschränkt. Dies gelte umso mehr, - 18 -