ten. - 16 - 6.4.4. Anlässlich des Augenscheins vom tt.mm. 2025 wies die Rekurrentin bezüglich Zugangsverhältnissen und Umgebung auf die neu gebauten Mehrfamilienhäuser hin. Als sie das Haus gekauft habe, seien die Mehrfamilienhäuser mit Ausnahme des Mehrfamilienhauses bereits erstellt gewesen. Der Quartiercharakter habe sich durch die neuen Gebäude erheblich geändert, was etwa anhand des Wohnblocks gezeigt werden könne. Das Mehrfamilienhaus habe ein zwar ebenfalls mehrgeschossiges, aber ansonsten wesentlich kleineres Haus ersetzt.