Bezüglich des Kriteriums "Grenz- und Gebäudeabstände" führte die Rekurrentin aus, auf der Seite betrage der Gebäudeabstand lediglich 11 m, weil das Gebäude auf der Parzelle Nr. bbb im Unterabstand von 3 m an die Grenze gesetzt worden sei. Die Fassade für den neuen Anbau aus dem Jahr 2014 stehe sogar nur 2 m von der Grenze entfernt, deshalb habe der Anbau einen Abstand von nur 10.5 m zu ihrer [...]. Auf der anderen Seite seien die neu erstellten Gebäude im Minimalabstand an die Grenze gesetzt worden. Nach [...] befänden sich die Seiten mit dem Wohn- und dem Schlafzimmer, weshalb es wenig nütze, dass die Abstände Richtung [...] grösser seien. Vor diesem Hintergrund könnten die Grenz- und