Vor diesem Hintergrund ergebe sich trotz teilweiser Änderung der Zugangsverhältnisse und der Umgebung in den vergangenen Jahren ein Durchschnitt von 7, weshalb diese Note weiterhin als angemessen betrachtet werde. 6.4.3. Im Rekurs führte die Rekurrentin aus, beim Kriterium "Stellung der Baute" sei darauf hinzuweisen, dass die Note hierfür vom KStA GS falsch in den Einspracheentscheid übernommen worden sei. Die korrekte Note sei 7, wie sich aus der anlässlich der Einspracheverhandlung ausgefüllten Wohnlagepunktierungstabelle ergebe.