das Gebäude auf Parzelle Nr. eee sei in den Jahren 2017 und 2018 durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt worden. Allerdings befänden sich die Parzellen in Bauzonen, in denen sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser zonenkonform seien. Deshalb sei keine massive Veränderung des Quartiercharakters eingetreten, welche die Note 4 (schlecht) rechtfertigen würde. Stattdessen sei der Quartiercharakter nach wie vor mit der Note 6 (mittel) zu bewerten. Die Grenz- und Gebäudeabstände seien mit der Note 7 (gut) zu beurteilen, es bestehe kein Anlass für die von der Rekurrentin beantragte Reduktion auf die Note 6 (mittel).