Zwar sei richtig, dass sich die Grenz- und Gebäudeabstände in den Jahren 2001 bis 2011 durch Abparzellierung (bisher Parzelle Nr. ccc; neu Parzellen Nr. ddd – iii) und Überbauung von Nachbarparzellen verändert hätten. Auch sei in der Nachbarschaft ein bestehendes Mehrfamilienhaus abgebrochen und ein grösseres Mehrfamilienhaus erstellt worden. Schliesslich sei das benachbarte Einfamilienhaus tatsächlich vergrössert worden und - 15 -