Die einzelnen Kriterien der örtlichen Lage werden vor diesem Hintergrund je mit der Note 6 bewertet, was zu einem Durchschnitt und einer Punktzahl von 6 führt. 6.4. 6.4.1. Zu den Zugangsverhältnissen und der Umgebung brachte die Rekurrentin in der Einsprache keine spezifischen Einwände vor. 6.4.2. Das KStA GS führte im Einspracheentscheid aus, der Punkt "Zugangsverhältnisse/Umgebung" sei bisher mit der Note 7 bewertet worden. Diese Position setze sich aus verschiedenen Kriterien zusammen, die von den Parteien anlässlich der Einspracheverhandlung unterschiedlich bewertet worden seien: