6.3. 6.3.1. Bezüglich der örtlichen Lage machte die Rekurrentin in der Einsprache geltend, durch die Bautätigkeit der vergangenen Jahre sei die frühere Einfamilienhauslage zu einer Mehrfamilienhauslage geworden. Im Jahre 2010 seien auf den Nachbarparzellen mehrere Mehrfamilienhäuser erstellt worden. Ausserdem sei im Jahre 2014 das bestehende Einfamilienhaus auf der Parzelle Nr. bbb umgebaut und erweitert worden. Schliesslich sei im Jahr 2017 ein Einfamilienhaus durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt worden.