Die vier Hauptkriterien erhalten eine Note zwischen 1 und 10 und werden mit einem Faktor (jeweils Faktor 1, ausser für Immissionen Faktor 2) multipliziert, woraus sich die Punkte pro Hauptkriterium ergeben. Aus der Gesamtpunktzahl aller vier Kriterien – diese liegt zwischen 5 und 50 Punkten – wird ein prozentualer Abzug (5 bis 29 Punkte) oder Zuschlag (31 bis 50 Punkte) zum Grundansatz des Mietwertes pro Raumeinheit (CHF/RE) der Ortskategorie (vgl. Anhänge 1 und 18 zur VBG) abgeleitet (vgl. Anhang 8 zur VBG). Daraus werden der Normmietwert, der Mietwert und schliesslich der Ertragswert der Liegenschaft berechnet.