6.2. Der Anhang 8 zur VBG sieht für die Wohnlage folgende Kriterien vor: – Örtliche Lage ▪ Zentrum – Peripherie ▪ Distanz zum öffentlichen Verkehrsmittel ▪ Distanz zur Einkaufsmöglichkeit für den täglichen Bedarf ▪ Distanz zur Schule ▪ Allgemeine Verkehrsverbindungen etc. – Zugangsverhältnisse, Umgebung ▪ Zufahrt oder Zugang, Parkierungsmöglichkeit ▪ Stellung der Baute ▪ Grundstückform ▪ Grenz- und Gebäudeabstände ▪ Quartiercharakter ▪ Gartenanlage