Die Wohnlage sei bisher mit 33 Punkten bewertet worden (örtliche Lage: 6; Zugangsverhältnisse/Umgebung: 7; Besonnung/Aussicht/Orientierung: 8 und Immissionen: 12 [Gewichtungsfaktor: 2]). Demgegenüber bewerte die Rekurrentin die Wohnlage mit insgesamt 27 Punkten (örtliche Lage: 6; Zugangsverhältnisse/Umgebung: 6; Besonnung/Aussicht/Orientierung: 5 und Immissionen: 10 [Gewichtungsfaktor: 2]). 6.1.3. Im Rekurs wandte die Rekurrentin ein, sie gelange bei der Wohnlagepunktierung bezüglich der Kriterien "Zugangsverhältnisse/Umgebung", "Besonnung/Aussicht/Umgebung" und "Immissionen" zu anderen Ergebnissen als das KStA GS.