5.3.2. Das KStA GS führte beim Augenschein zur Bauart der Liegenschaft aus, diese sei anlässlich der Änderungsschätzung gar nicht geprüft worden, weil sie nicht Gegenstand der Änderungsschätzung gewesen sei. Nach dem Augenschein kam das KStA zum Schluss, dass die Note für die Bauart auf 5 bis 6 gesenkt werden könne (vgl. Protokoll). 5.3.3. Das Spezialverwaltungsgericht kommt aufgrund der Feststellungen am Augenschein zum Schluss, dass sowohl der Ausbau als auch die Bauart und der Bauzustand namentlich aufgrund der auf den Plänen ersichtlichen Holzbauweise sowie der fehlenden Isolation mit der Note 5 zu bewerten sind. - 12 -