pro Raumeinheit (CHF/RE) der Ortskategorie (vgl. Anhänge 1 und 18 zur VBG). Somit beeinflusst die Bewertung des Ausbaus einer Liegenschaft den Mietwert der Liegenschaft. 5.2.2. Gemäss Anhang 14 zur VBG ist die Note für Bauart und Bauzustand einer Liegenschaft zusammen mit der Gebäudeart und dem Alter der Liegenschaft auch massgebend für die Bestimmung des Kapitalisierungssatzes der wiederum der Berechnung des Ertragswertes zugrunde liegt. Die Noten reichen von 1 bis 10, wobei 1 die schlechteste Bewertung ist.