5.2. 5.2.1. Gemäss Anhang 2 zur VBG sind im Rahmen des Ausbaus einer Liegenschaft folgende Einzelkriterien zu berücksichtigen: – Ausbau allgemein ▪ Baumaterialien ▪ Qualität der Verarbeitung ▪ Einbauschränke, Cheminée und dergleichen ▪ Vorhandensein von Nebenräumen wie Keller und Estrichräume etc. – Gebäudeisolation ▪ Aussenwände, Dach ▪ Fenster ▪ allgemein