4. 4.1. Das KStA GS hat mit der hier umstrittenen Verfügung vom 11. April 2023 eine Änderungsschätzung vorgenommen. Die Rekurrentin hat bei dieser Schätzung allein den Zeitpunkt der Anhebung der Raumeinheiten von 7.2 RE auf 8.2 RE (Erfassung des zusätzlichen Zimmers) kritisiert. Die übrigen bei der Schätzung angepassten Parameter, die sich auf den Umbau sowie den Wechsel von der Fremd- zur Selbstnutzung beziehen, hat sie nicht angefochten.