Im Übrigen räumte es ein, an der Einspracheverhandlung habe sich ergeben, dass der neu ausgebaute, mit 1.0 Raumeinheiten (RE) bewertete Raum erst per 1. Januar 2023 nutzbar gewesen sei. Deshalb sei der Wert für die Raumeinheiten ab dem 1. Januar 2023 von 7.2 auf 8.2 zu erhöhen. Folglich senkte das KStA GS die Anzahl der Raumeinheiten von 8.2 auf 7.2. Dadurch sank der Eigenmietwert von CHF 17'657.00 auf CHF 15'813.00 und der Steuerwert von CHF 419'000.00 auf CHF 398'000.00.